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iFamZ 5, September 2011, Seite 244

Ist die richterliche Befugnis zur Anordnung einer verpflichtenden Erziehungsberatung verfassungskonform?

Interessenabwägung zwischen Persönlichkeitsrecht der Eltern und Sicherung des Kindeswohls

Aline Leischner

Nach dem Entwurf zum KindRÄG 2012 soll den Gerichten in Verfahren über die Obsorge oder das Recht auf persönlichen Verkehr gem § 107 Abs 3 AußStrG explizit die Befugnis eingeräumt werden, den verpflichtenden Besuch einer Eltern- oder Erziehungsberatung anzuordnen. Die geplante Regelung gilt es auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen.

I.Elterliche Erziehungsrechte und Erziehungsberatung

Die Pflege und die Erziehung der Kinder sind Teile der den Eltern obliegenden Obsorge. Die Eltern haben hierbei grundsätzlich einvernehmlich vorzugehen (§ 137 Abs 1, § 144 ABGB). In § 146 Abs 1 ABGB wird die Erziehung umschrieben als „die Entfaltung der körperlichen, geistigen, seelischen und sittlichen Kräfte, die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes sowie dessen Ausbildung in Schule und Beruf“. Oberste Richtschnur der Eltern soll dabei das Wohl des Kindes sein (§ 137 ABGB).

Die Erziehungsberechtigten können bei der Erfüllung der elterlichen Aufgaben die Unterstützung und Hilfe der öffentlichen Jugendwohlfahrt in Anspruch nehmen (vgl insb § 12 JWG). Zu diesem Zweck werden Beratungs- und sonstige Unterstützungsangebote des örtlich zuständigen Jugendwohlfahrtsträgers (JWT) bereitgestellt, um die Erziehungsk...

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