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iFamZ 6, Dezember 2016, Seite 350

Mediation; Gerichtsauftrag zur Teilnahme an einem Erstgespräch vollstreckbar; Geldstrafe

iFamZ 2016/214

S. 350 §§ 79 Abs 2, 107 Abs 3 Z 2, 110 Abs 3 AußStrG

Im Pflegschaftsverfahren traten (und treten) insb Probleme bei der Ausübung des Kontaktrechts des Vaters in Bezug auf die Modalitäten und das Ausmaß, aber auch hinsichtlich der Dauer und Gestaltung des Ferienkontaktrechts auf.

Am teilte der Vater mit, dass die von den Eltern in Anspruch genommene Mediation gescheitert sei. Er stellte einen Antrag auf Obsorge beider Eltern.

Das Erstgericht sprach mit Beschluss vom aus, dass die Obsorge für den Minderjährigen beiden Eltern zukommt und legte den Haushalt des hauptsächlichen Aufenthalts bei der Mutter fest (Pkt 1. des Beschlusses). Es trug den Eltern auf, Erziehungsberatung in Anspruch zu nehmen und die Teilnahme an einem Erstgespräch binnen drei Monaten nachzuweisen (Pkt 2. des Beschlusses) sowie an einem Erstgespräch für eine Mediation teilzunehmen und dies dem Gericht ebenfalls binnen drei Monaten nachzuweisen (Pkt 3. des Beschlusses

Über Rekurs der Mutter bestätigte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluss mit der Maßgabe , dass den Eltern aufgetragen wurde, Erziehungsberatung bei derselben Person oder Institution in Anspruch zu nehmen, wobei das Rekursgericht dem Erstgericht auftrug, den Elter...

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