zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 2, März 2007, Seite 74

Die Haftung des Sachwalters

Ein Überblick mit Beispielen aus der Rechtsprechung

Marie-Theres Volgger

Die Frage nach einer Haftpflicht des Sachwalters gegenüber der behinderten Person oder gegenüber Dritten spielte bisher in der österreichischen Judikatur eher eine geringe Rolle. Im Folgenden werden - anhand höchstgerichtlicher Rechtsprechung - einige Kernprobleme beleuchtet, welche sich aufgrund der unterschiedlichen Haftpflichtverhältnisse, die durch eine Sachwalterbestellung erzeugt werden, ergeben können.

I. Einleitung

Durch die Bestellung eines Sachwalters für eine behinderte Person iSd §§ 273 ff ABGB (§§ 268 ff, 279 ff idF SWRÄG 2006) ergeben sich verschiedenartige Rechtsverhältnisse, weshalb es bei schuldhaftem Fehlverhalten des Sachwalters zu komplexen haftungsrechtlichen Fragestellungen kommen kann. Primär besteht eine Rechtsbeziehung zwischen der behinderten Person und dem Sachwalter. Wird der Sachwalter von einem Verein namhaft gemacht (vgl § 281 Abs 2 ABGB), können Rechtsverhältnisse zwischen dem Verein, der namhaft gemachten Person und dem Behinderten entstehen. Denkbar sind auch Haftpflichtverhältnisse gegenüber Dritten.

In der Judikatur kam der Frage nach einer persönlichen schadenersatzrechtlichen Haftung des Sachwalters bisher eher geringe Bedeutung zu, wobei über die Gründe und Ursachen lediglich...

Daten werden geladen...