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Keine „automatische“ Verwirkung des Wohnungserhaltungsanspruchs bei einer Wegweisung gem § 382b EO
iFamZ 2010/205
§ 97 ABGB soll den berechtigten Ehegatten, dessen Wohnrecht nicht durch einen anderen Rechtstitel gesichert ist, vor Willkürakten des anderen schützen und ihm den räumlichen Lebensbereich erhalten, der ihm bisher zur Deckung der den Lebensverhältnissen der Ehegatten entsprechenden Bedürfnissen diente und den er weiter benötigt (Beck in Gitschthaler/Höllwerth, EheG, § 97 ABGB Rz 1 mwN). Da sich der Wohnungserhaltungsanspruch auf die eheliche Beistandspflicht gründet, ist Rechtsmissbrauch anzunehmen, wenn der wohnungsbedürftige Ehegatte seine Beistandspflicht selbst gröblich vernachlässigt hat (Hinteregger in Fenyves/ Kerschner/Vonkilch, Klang3, § 97 ABGB Rz 25).
Aus der vom Berufungsgericht zur Begründung seiner Rechtsansicht herangezogenen Entscheidung 1 Ob 85/08 v kann nicht abgeleitet werden, dass die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzung des § 382b Abs 1 EO gleichsam „automatisch“ auch zur (endgültigen) Verwirkung des Wohnungserhaltungsanspruchs des Weggewesenen gem § 97 ABGB führte. Die zur Erfüllung eines Wegweisungstatbestands nach § 382b EO erforderlichen Sachverhaltselemente werden im Regelfall zwar gleichzeitig geeignet sein, bei der Frage des Rechtsmissbrauchs der Geltendmachung eines Wohnungserhaltungsans...