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iFamZ 5, September 2010, Seite 283

Medikamentöse Freiheitsbeschränkung

iFamZ 2010/196

§ 3 Abs 1 HeimAufG

LG Wels , 21 R 108/10x

Dient die Verabreichung von Dominal zur Unterbindung des mit dem Erregungszustand verbunden Bewegungsdranges, also zur Ruhigstellung, liegt eine Freiheitsbeschränkung durch Medikamente vor.

(...) Der Bewohner leidet an einer hochgradigen Demenz vom Typ Alzheimer, die von motorischer Unruhe, Neigung zum Nesteln und Manipulieren mit Gegenständen und gelegentlichen Aggressionsdurchbrüchen begleitet ist. Sein Allgemeinzustand verbesserte sich nach Aufnahme im Seniorenheim infolge der guten Betreuung und der regelmäßigen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr. Das brachte auch eine bessere Mobilität mit sich, sodass es ihm wiederholt gelang, die am Bett angebrachten Seitenteile zu überklettern. Am 5. 9. kam er gegen 18 Uhr überraschend selbständig den Gang entlang und wollte nach Hause gehen, nachdem er trotz angebrachter Seitengitter aus dem Bett gestiegen war. (...) Er befand sich damals in einem unbeherrschbaren Erregungszustand, worin die diensthabende Schwester auch Gefährdungsmomente erblickte. Sie entschloss sich daher, das ihm als Nachtmedikation verschriebene Medikament Dominal forte 80 mg gleich – nach der Pflegedokumentation um 18 Uhr – zu geben, um seine Erreg...

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