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Haftung des Sachwalters
iFamZ 2010/190
§§ 149, 299 ABGB, § 282 ABGB idF KindRÄG 2001, § 275, 277 ABGB idF SWRÄG 2006
Zu den Pflichten eines Sachwalters, den Vermögensstand des Betroffenen gründlich zu erforschen, gehört es, regelmäßig zu prüfen, ob aufgrund veränderter Umstände neue Einkommens- und Leistungsansprüche des Betroffenen – aufgrund welcher privatrechtlicher oder öffentlichrechtlicher Titel auch immer – entstanden sind, die er zu dessen Wohle geltend zu machen hat.
Der Sachwalter einer zwar volljährigen, aber von Geburt an erwerbsunfähigen Betroffenen, die nach dem Tod eines Elternteils eine Waisenrente bezieht, muss durch jährliche Anfragen beim jeweiligen Geburtenbuch oder beim zentralen Melderegister in Erfahrung bringen, ob auch der zweite Elternteil verstorben ist, und gegebenenfalls einen Antrag auf (Doppel-)Waisenpension stellen.
Die Klägerin (...) bezieht nach dem Tod ihres Vaters eine Waisenpension. Die Beklagte, damals als Rechtsanwältin tätig, war vom bis Sachwalterin der Klägerin für alle Angelegenheiten. Die Mutter der Klägerin starb am ; von diesem Umstand wurde die Beklagte nicht in Kenntnis gesetzt. Die Beklagte hat während der ihr übertragenen Sachwalterschaft nicht erhoben, ob die Mutte...