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iFamZ 5, September 2010, Seite 271

Obsorgeentziehung wegen Gefährdung des Kindeswohls

iFamZ 2010/184

§ 176 ABGB, § 62 Abs 1 AußStrG

Die Mutter ist trotz Betreuung durch den Jugendwohlfahrtsträger im Ausmaß von 25 Monatsstunden nicht in der Lage, die Erziehungsaufgaben hinsichtlich der mittlerweile fünfjährigen Minderjährigen wahrzunehmen.

Ausgehend von diesen Feststellungen stellt die Beurteilung der Vorinstanzen, es lägen die Voraussetzungen für die Entziehung der Obsorge wegen einer konkreten Gefährdung des Wohls der Minderjährigen vor, keine vom OGH aufzugreifende Fehlbeurteilung dar: Unter dem Begriff der Gefährdung des Kindeswohls ist nicht geradezu ein Missbrauch der elterlichen Befugnisse zu verstehen. Es genügt, dass die elterlichen Pflichten (objektiv) nicht erfüllt oder (subjektiv) gröblich vernachlässigt worden sind und die Eltern (hier: Mutter) durch ihr Gesamtverhalten das Wohl des Kindes gefährden (RIS-Justiz RS0048633). Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend, wobei nicht nur von der aktuellen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu stellen sind (RIS-Justiz RS0048632; zuletzt 6 Ob 48/10t und 10 Ob 18/10k).

Der im Verfahren ergangene Beschluss des Rekursgerichts, wonach die vom Jugendwohlf...

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