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Häufigere, jedoch kürzere Kontakte bei Kleinkindern
iFamZ 2010/182
§ 148 ABGB, § 62 Abs 1 AußStrG
1. Bei Kleinkindern sind im Allgemeinen häufigere, jedoch kürzere Kontakte (hier wöchentlich bei einem dreijährigen Kind) zu bevorzugen (6 Ob 108/05h; RIS-Justiz RS0047735 [T11]). (...)
2. Ersatzbesuchstage sind nicht generell, sondern nur ausnahmsweise und aus konkreten Anlässen und nur dann zu gewähren, wenn es durch zu lange Intervalle zwischen der tatsächlichen Ausübung des Besuchsrechts zu einer neuerlichen Entfremdung zwischen dem in Betracht kommenden Elterteil und dem Kind käme (10 Ob 1618/95; 3 Ob 174/06v; vgl RIS-Justiz RS 0047934). (...)
3. Eine Besuchsregelung soll so klar formuliert sein, dass sie gegebenenfalls zwangsweise durchgesetzt werden kann (9 Ob 35/08z).