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iFamZ 5, September 2010, Seite 266

Unterhaltsstopp bei Kind in Drittpflege

iFamZ 2010/173

§ 140 ABGB

Die 1994 geborene Carina befindet sich in Drittpflege bei der mütterlichen Großmutter. Das Erstgericht setzte den von der Mutter zu leistenden Unterhaltsbeitrag unter Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtung des Vaters knapp unter dem Dreifachen des Regelbedarfs fest. Das Rekursgericht bestätigte. Der OGH wies den Revisionsrekurs der Mutter mangels erheblicher Rechtsfrage zurück.

Bei Drittpflege reicht der Regelbedarf als Orientierungshilfe zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs des Kindes regelmäßig nicht aus, weil er nur eine Messgröße dafür abgibt, welcher Geldunterhalt zusätzlich zur Betreuung eines Kindes erforderlich ist. Das Rekursgericht hat nicht zum Ausdruck gebracht, dass mit dem zuerkannten Unterhalt eine finanzielle Abgeltung von Betreuungsleistungen der mütterlichen Großmutter vorzunehmen ist, sondern nur im Einklang mit der Rsp des OGH auf den Gesamtunterhaltsbedarf der Minderjährigen abgestellt und – ebenfalls den Kriterien der Rsp entsprechend – einen „Zuschlag“ für zusätzliche Kindesbedürfnisse bei Drittpflege für berechtigt erachtet (2 Ob 67/09f mwN).

Anhaltspunkte dafür, dass die mütterlichen Großeltern den der Minderjährigen zuerkan...

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