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iFamZ 5, September 2010, Seite 265

Anspannung eines in Ungarn wohnhaften Österreichers

iFamZ 2010/172

§ 140 ABGB

Der Vater ist ein 1949 in Ungarn geborener Österreicher. Er hatte in Russland Elektrotechnik und Elektronik und in Ungarn Wirtschaftsingenieurwesen studiert; die Abschlüsse sind in Österreich nicht anerkannt. Bevor er nach Österreich kam, war er in Ungarn als „rechte Hand“ des Industrieministers tätig gewesen. Ab 1993 oder 1994 arbeitete er in einer österreichischen Spedition, wo er Transporte organisierte. Im Zuge des Scheidungsverfahrens zwischen ihm und der Mutter seiner 1994 geborenen Tochter wurde er im August 1997 delogiert. Im Februar 1998 kündigte ihn sein Arbeitgeber.

Obwohl er in Ungarn keine Wohnung und auch keinen konkreten Arbeitsplatz in Aussicht hatte, hoffte er, dort besser Fuß fassen zu können. Ab Februar 1998 lebte er bei Freunden in H, ab 2000 in einem geerbten Haus in G. Im Mai 1999 gründete er ein Unternehmen, das jedoch 2006 in Konkurs ging. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er Einkünfte von monatlich 200 Euro, seither lebt er von Unterstützungen durch Verwandte und Freunde. Bisher war ein Unterhalt von 290,69 Euro festgesetzt.

Strittig war, ob der Vater seit September 1999 in der Lage gewesen wäre, ein nennenswertes Einkommen zu erzielen....

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