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Genereller Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der Sorgetragung verstößt gegen das Grundgesetz
iFamZ 2010/171
Art 6 Abs 2 GG, §§ 1626a Abs 1, 1672 Abs 1 BGB
BVerfG , 1 BvR 420/09
Die sorgerechtliche Zuordnung eines unehelichen Kindes zur Kindesmutter bei der Geburt ist nicht zu beanstanden. Jedoch S. 262verstößt die mangelnde Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Übertragung des Sorgerechts auf beide Elternteile bzw nur auf den Kindesvater gegen Art 6 Abs 2 GG.
Der Beschwerdeführer (Bf) ist Vater eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes, der seit seiner Geburt im Haushalt der vom Kindesvater getrennten Mutter lebt. Nach seinem Vaterschaftsanerkenntnis ließ der Bf eine notarielle Sorgeerklärung erstellen, in der er erklärte, die elterliche Sorge gemeinsam mit der Mutter übernehmen zu wollen. Die Kindesmutter verweigerte eine entsprechende Sorgeerklärung. Im November 2002 wurde ein Umgangsrecht vereinbart, das dem Kindesvater regelmäßige Kontakte mit seinem Sohn ermöglichte.
Nachdem der Bf Anfang 2008 erfahren hatte, dass die Kindesmutter in den Sommerferien 2008 einen Umzug mit dem gemeinsamen Sohn innerhalb Deutschlands plane, beantragte er beim Familiengericht die teilweise Entziehung des Sorgerechts der Kindesmutter und die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ihn selbst; dar...