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Das neue Haager Unterhaltsprotokoll
Globales Einheitskollisionsrecht gezeichnet
Nach mehreren Spezialkommissionen wurde bei der Diplomatischen Session am das Haager Protokoll über das auf Unterhaltsansprüche anwendbare Recht (im Folgenden HUP) gezeichnet. Es liegt nun zur Annahme bzw zum Beitritt und zur Ratifikation auf. Sein Inhalt soll hier in einem Überblicksaufsatz vorgestellt werden.
I. Allgemeines
A. Der Anwendungsbereich des HUP
1. Welche Ansprüche?
Das HUP bestimmt gem Art 1 Abs 1 das auf jene Unterhaltsansprüche, die aus einem Familienverhältnis, Abstammung, Heirat oder Schwägerschaft entstehen, anwendbare Recht.
Sicherheitshalber wird in Art 1 Abs 1 HUP auch bestimmt, dass der Status der Ehelichkeit für die Anknüpfung der Ansprüche auf Kindesunterhalt keine Rolle spielt.
Eine weitere Sicherheitsklausel enthält Art 1 Abs 2: Entscheidungen in Anwendung des HUP sollen keine Präjudizwirkung für die statusrechtliche Anerkennung der in Abs 1 genannten Beziehungen haben.
Das HUP lässt sich zB auf Unterhaltsansprüche aus gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auch in einem Land anwenden, in dem solche Ansprüche nicht anerkannt sind. Ein bei Anwendung fremden Rechts eigentlich selbstverständlicher Gesichtspunkt!
Beispiel: Nur weil Österreich in Anwendung spanischen...