Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 5, September 2009, Seite 326

Legistik International

Unterhaltsvorschuss und Gemeinschaftsrecht

Elias Felten und Matthias Neumayr

Nachdem die bisher fehlende Durchführungs-VO am vom Europäischen Parlament angenommen wurde, wird es nun ernst mit dem Inkrafttreten der „neuen“ Wanderarbeitnehmerverordnung (EG) 883/2004, welche die bisherige VO (EWG) 1408/71 ablösen wird. Folgender Zeitplan ist vorgesehen:

  • : Verabschiedung durch den Rat.

  • : Publikation im ABl.

  • : Inkrafttreten der Durchführungs-VO - damit „gilt“ nach ihrem Art 91 Abs 2 auch die Basis-VO 883/2004.

Für die „alte“ VO (EWG) 1408/71 bleibt aber gem Art 90 Abs 1 VO (EG) 883/2004 zunächst weiterhin ein Anwendungsbereich, etwa im Verhältnis zur Schweiz und zu den Nur-EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in Bezug auf Drittstaatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben und deren Situation mit einem Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweist (VO [EG] 859/2003).

Für Unterhaltsvorschüsse bringt die Geltung der VO (EG) 883/2004 eine maßgebliche Änderung, weil Art 1 lit z nun als Familienleistungen „alle Sach- oder Geldleistungen zum Ausgleich von Familienlasten, mit Ausnahme von Unterhaltsvorschüssen . . . nach Anhang I“ definiert. Die österreichischen Unterhaltsvorschüsse nach dem UVG 1985 sind in Anhang I eing...

Daten werden geladen...