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iFamZ 5, September 2009, Seite 299

Leistungen von Angehörigen des Lebensgefährten sind gegenüber dem früheren Lebenspartner bzw dessen Erben kondizierbar

iFamZ 2009/204

§ 1435 ABGB

Der Kläger verrichtete seit seinem Kindesalter bis zum Tod der Lebensgefährtin seines Vaters regelmäßig landwirtschaftliche Arbeiten und Bauarbeiten auf einer ihr gehörigen Liegenschaft. Die Verstorbene versprach dem Vater des Klägers, ihm nach ihrem Tod das Eigentum an der Liegenschaft zu übertragen, und forderte auch den Kläger in Hinblick auf die zukünftige Erbeinsetzung immer wieder zu Arbeitsleistungen auf. Sowohl der Kläger als auch sein Vater verrichteten die Arbeiten auf der Liegenschaft im Hinblick darauf, dass sie ihnen - vorerst dem Vater des Klägers und nach dessen Tod dem Kläger - eines Tages im Erbweg zufallen würde. Schließlich wurde der Beklagten die Verlassenschaft als gesetzlicher Erbin nach ihrer verstorbenen Schwester eingeantwortet.

Kondiziert werden können gem § 1435 ABGB Arbeits- und Geldleistungen, die in Erwartung einer späteren Hofübergabe erbracht wurden. In seiner Entscheidung 4 Ob 2021/96a gewährte der OGH dem dortigen Kläger Kondiktionsansprüche gem § 1435 ABGB gegen den Vater seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die in der erkennbaren Erwartung des Fortbestehens der Lebensgemeinschaft unentgeltlich erbracht wurden.

Vergleichbare Konstellationen wei...

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