Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Witwers, der bislang als Einziger eine Erbantrittserklärung abgegeben hat, führt zur Unterbrechung des Abhandlungsverfahrens
iFamZ 85/08
§ 8a KO; § 25 AußStrG
Infolge der Konkurseröffnung über das Vermögen des Witwers, der bislang als Einziger eine Erbantrittserklärung abgegeben hat, ist zu prüfen, ob es zu einer Unterbrechung des Verfahrens gekommen und daher das danach erhobene Rechtsmittel unzulässig ist.
S. 1621. Zum Außerstreitverfahren allgemein
Die bisherige Rsp wandte, Jelinek, Allgemeine Auswirkungen der Konkurseröffnung auf außerstreitige Verfahren, FS Wagner 203, folgend, § 7 Abs 1 und Abs 3 KO auch auf die Konkursmasse betreffende Streitigkeiten, die im Verfahren außer Streitsachen durchzuführen sind, sinngemäß an (RIS-Justiz RS0105681; Konecny, Insolvenz-Forum 2005, 223). Diese E betrafen in erster Linie wohnrechtliche Außerstreitverfahren, wobei dargelegt wurde, dass das Verfahren nach § 37 Abs 3 MRG weitgehend dem Streitverfahren nachgebildet und lediglich aus iZm der Konkurseröffnung nicht relevanten Gründen als besonderes außerstreitiges Verfahren gestaltet sei ( = wobl 1997, 277 [Riel]; Schubert in Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze, § 7 KO Rz 17). Die analoge Anwendung der Unterbrechungsbestimmungen der KO wurde auf außerstreitige Verfahren bezogen, in denen es um Konkursfo...