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iFamZ 3, Mai 2008, Seite 146

Frage der Verfassungskonformität der Neuregelung der Sachwalterentlohnung in § 276 ABGB

iFamZ 73/08

§ 276 ABGB

LG Feldkirch , 3 R 278/07s

Antrag des LG Feldkirch (veröffentlicht in EF-Z 2008/40) an den VfGH, die Regelung des § 276 Abs 1 3. Satz ABGB aufzuheben, wonach dem Sachwalter, wenn das Vermögen des Pflegebefohlenen 10.000 Euro übersteigt, eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 2 % des Mehrbetrags zusteht. Darin sei ein nicht gerechtfertigter Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Unversehrtheit des Eigentums zu sehen.

Aus der Begründung:

(...)

Auslegung des § 276 ABGB

Das Rekursgericht hegt Bedenken an der Verfassungskonformität der Regelung in § 276 Abs 1 3. Satz ABGB. Sie verletzt nämlich zulasten des Betroffenen das mit § 276 ABGB verfolgte Ziel, die Bemühungen des Sachwalters in quantitativer und qualitativer Sicht mit einer dem getätigten Aufwand entsprechenden, somit angemessenen Entschädigung abzugelten. Mit der im dritten Satz getroffenen Regelung wird auf 2 % des den Schwellenwert von 10.000 Euro übersteigenden Vermögens der pflegebefohlenen Person gegriffen, auch wenn - wie im hier vorliegenden Fall - durchaus angemessene (laufende) Nettoeinkünfte als Grundlage für eine Festsetzung der Entschädigung vorhanden sind und der Sachwalter keinen bzw einen nur sehr geringen Aufwand iZm der V...

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