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KURZINFOS
Das neue Sachwalterrecht tritt mit 1. 7. 2007 in Kraft
Mit dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 wird das Sachwalterrecht erstmals seit seiner Einführung im Jahr 1984 umfassend reformiert:
Durch die Abkoppelung vom Kindschaftsrecht finden sich viele der alten Bestimmungen an neuem Ort (zB § 268 statt § 273 ABGB). Dafür gibt es kaum mehr Verweisungen; alle wesentlichen Fragen des Sachwalterrechts (inkl Kuratelsrecht) sind übersichtlich im neuen Fünften Hauptstück (§§ 268-284a ABGB) zu finden.
Alternativen zur Sachwalterschaft werden eingeführt. Die in den §§ 284f-284h ABGB neu vorgesehene Vorsorgevollmacht soll dabei zusätzlich die Selbstbestimmung fördern. Außerdem wird nächsten Angehörigen in gewissen Fällen (zB Stellung eines sozialversicherungsrechtlichen Antrags, Abschluss von Alltagsgeschäften, Entscheidung über gewöhnliche medizinische Behandlungen) eine gesetzliche Vertretungsbefugnis eingeräumt (§§ 284b-284e ABGB). Den Bedürfnissen des Verkehrsschutzes soll die Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis Rechnung tragen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist dem Bereich der Personensorge für Menschen, denen ein Sac...