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Kindesentführung und Sorgerecht
Die 5. Spezialkonferenz zum HKÜ
Vom 30. 10. bis zum fand in Den Haag die. Spezialkonferenz zum HKÜ statt. Sie war teils der Praxis der Zentralbehörden, teils jener der Gerichte gewidmet. Der sehr detaillierte Bericht der Haager Privatrechtskonferenz mündet in Schlussfolgerungen und Empfehlungen, die hier in deutscher Übersetzung zugänglich gemacht werden.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen der 5. Spezialkommission über die Handhabung der Haager Konvention vom über die zivilrechtlichen Aspekte der internationalen Kindesentführung und die praktische Implementation der Haager Konvention vom über die Gerichtsbarkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung, die Vollstreckung und die Zusammenarbeit in Bezug auf elterliche Verantwortung und Maßnahmen für den Schutz von Kindern
Einleitung
Die Spezialkommission traf sich im Kontext wichtiger Weiterentwicklungen seit der 4. Spezialkommission (März 2001).
Erstens ist die Anzahl der Vertragsstaaten von 66 auf 76 Staaten gestiegen, einschließlich neuer Staaten von drei Kontinenten, die den vergrößerten globalen Anwendungsbereich der Konvention zeigen.
Zweitens waren dies alles Beitrittsstaaten, die in den ursprünglichen Verhandlungen nicht teilgenommen haben und daher einer für...