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iFamZ 4, Juli 2007, Seite 215

Scheidung nach polnischem Recht

Voraussetzungen und Folgen

BLAŽEJ Bugajski

Der folgende Beitrag soll die wichtigsten Grundsätze des polnischen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts im Überblick darstellen. Positive wie negative Scheidungsvoraussetzungen, der nacheheliche Unterhalt, ehegüterrechtliche Konsequenzen, die Ausgestaltung des die Scheidung aussprechenden Urteils und mögliche Auswirkungen auf das Erbrecht werden entsprechend skizziert.

I. Einleitende Bemerkungen

Das polnische Familienrecht - damit auch das Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht - wird, im Gegensatz zur österr und dt Rechtsordnung, nicht im bürgerlichen Gesetzbuch, sondern in einem separaten Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (FVGB) geregelt.

Das Rechtsinstitut der Scheidung war schon in der Stammfassung des FVGB verankert. Eine einvernehmliche Scheidung ist jedoch nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass die Ehe nicht nur im Interesse der Ehegatten besteht, sondern auch eine besondere Gemeinschaft bildet, deren Folgen sich vor allem auf Kinder und sogar auf die ganze Gesellschaft erstrecken. Da die Ehe bestimmte Aufgaben hat, wäre es gesellschaftspolitisch inakzeptabel, ihre Auflösung kraft einer Vereinbarung der Ehegatten zu gestatten. Selbst dann, wenn beide Eheg...

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