Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtsmittelfrist im Sachwalterschaftsverfahren
iFamZ 99/07
§ 89 Abs 1 GOG
OGH 21. 11 .2006, 4 Ob 216/06b
Zwar werden nach § 89 Abs 1 GOG die Tage des Postenlaufs nicht in die von den Parteien einzuhaltenden Fristen eingerechnet. Voraussetzung dafür ist aber, dass die fristgebundene Eingabe an das zuständige Gericht adressiert war; sonst ist sie nur dann rechtzeitig, wenn sie dort noch innerhalb der Frist einlangt (RIS-Justiz RS0041608, insb T 12, zuletzt etwa 6 Ob 39/06p und 10 Ob 20/06y). Das gilt auch im Verfahren außer Streitsachen (RIS-Justiz RS0041608 T 5; zuletzt 2 Ob 120/06w).