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Ablehnung der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung der Klage gegen eine private Unfallversicherung
iFamZ 95/07
Hat der Vater als Versicherungsnehmer bereits durch Vinkulierung und Verpfändung über die Versicherungsleistung verfügt, dann ist der Klagsführung des minderjährigen Bezugsberechtigten gegen die Unfallversicherung die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung wegen fehlender Erfolgsaussichten zu versagen.