Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausmaß der Anrechnung eines Sachbezugs des Unterhaltspflichtigen in Form einer übergroßen Dienstwohnung
iFamZ 89/07
So wie im Einkommensteuerrecht muss eine geldwerte Leistung (hier: Dienstwohnung mit Garten) Zuwendungscharakter haben, um als Sachbezug des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt zu werden. Über den Wert der Sachbezüge sind keine weitwendigen Ermittlungen anzustellen, weshalb so lange von der lohnsteuerrechtlichen Bewertung ausgegangen werden kann, als es keine Hinweise gibt, dass diese nicht den realen Gegebenheiten entsprechen. Die lohnsteuerrechtliche Bewertung kommt hier nicht in Betracht, weil der Marktwert des dem Vater von seinem Dienstgeber verbilligt zur Verfügung gestellten Wohnraums die vom Dienstgeber ausgewiesene Höhe dieses Sachbezugs um mehr als 100 % übersteigt.
Gemessen an seinen im Geldeinkommen zum Ausdruck kommenden sonstigen wirtschaftlichen Verhältnissen wohnt der Vater in einer zu großen Wohnung. Zumal er keinen Einfluss darauf hat, welche Dienstwohnung ihm vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt wird oder überhaupt zur Verfügung steht, ist es angebracht, diesen Umständen bei der Bemessung des Kindesunterhalts dadurch Rechnung zu tragen, dass als Wert der verbilligten Wohnungsmöglichkeit (= des Sachbezugs) die Differenz zwischen dem M...