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iFamZ 4, Juli 2007, Seite 184

Volljährigkeit und geistige Behinderung

Auswirkungen auf staatliche Leistungen und andere Regelungen

Michael Leitner

In der Praxis werden Vereine und Beratungsstellen immer wieder von betroffenen Familien mit der Frage konfrontiert, ob denn Menschen mit geistiger Behinderung auch volljährig werden können und welche Auswirkungen diese Volljährigkeit mit sich bringen wird. Im Folgenden lesen Sie eine kurze und praxisgerechte Darstellung und Zusammenfassung der wichtigsten Auswirkungen des vollendeten 18. Lebensjahres. Auf Besonderheiten bzw Sonderregelungen in den einzelnen Bundesländern wird dabei jedoch nicht eingegangen.

I. Volljährigkeit

Nach der letzten Novelle des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz, KindRÄG), die mit in Kraft getreten ist, tritt die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Dies gilt selbstverständlich auch für Menschen mit einer (geistigen) Behinderung. Eine Verlängerung der Minderjährigkeit oder ein „Absprechen der Volljährigkeit auf Dauer wegen der Behinderung“ ist nicht möglich.

II. Staatliche Beihilfen und Unterstützungen

Familien, die einen Angehörigen mit Behinderung betreuen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützungen der öffentlichen Hand.

A. Erhöhte Familienbeihilfe

Der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe b...

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