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iFamZ 1, Jänner 2011, Seite 51

Internationales – fallweise

Die „Entführung“ erwachsener Betroffener: ein neues Phänomen?

Thomas Traar

I. Sachverhalt

Die Betroffene ist österreichische Staatsbürgerin und lebt seit ca Anfang 2008 in der Schweiz. Davor hatte sie im Herbst/Winter 2007 ihren gewöhnlichen Aufenthalt für ca drei Monate in Bregenz und davor (für den Großteil ihres Lebens) in Stuttgart.

Nachdem im Jahr 2007 zwischen einer Nichte der Betroffenen (die in einem Erbvertrag mit der Betroffenen bedacht ist) und einem „Bevollmächtigten“ der Betroffenen ein Streit über die Wirksamkeit eines Kaufvertrags zwischen der Betroffenen und dem Bevollmächtigten sowie die Zahlung des Kaufpreises aus diesem Kaufvertrag entstand, regte die Nichte im Juni 2007 die Einleitung eines Betreuungsverfahrens in Deutschland an. Dieses wurde auch eingeleitet. In diesem wurde ein Verfahrenspfleger bestellt. Die Betroffene hat sich (oder wurde) dem Verfahren in Deutschland entzogen und konnte in Deutschland nicht angehört werden. Mittlerweile wurde im Rechtshilfeweg in der Schweiz ein Gutachten über den Gesundheitszustand der Betroffenen und die Voraussetzungen für die Ernennung eines Betreuers erstattet. Das Gutachten ergab ua, dass die Betroffene ohne bzw gegen ihren Willen in der Schweiz in einem Seniorenheim untergebracht ist und lieb...

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