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iFamZ 1, Jänner 2011, Seite 49

Erklärung der 3. Richterkonferenz für grenzüberschreitende Familienangelegenheiten

Ausgerichtet von der Regierung Maltas in Zusammenarbeit mit der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

Robert Fucik

Von 23. bis trafen einander Richter und Fachleute aus Australien, Bangladesch, Belgien, Kanada, Ägypten, Frankreich, Deutschland, Indien, Israel, Jordanien, Malaysia, Malta, Marokko, den Niederlanden, Oman, Pakistan, Katar, Spanien, Schweden, der Schweiz, Tunesien, Türkei, Großbritannien, USA, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rats des EU, des UN-Kinderrechtekomitees, der Liga der Arabischen Staaten, des International Social Service, des International Centre for Missing and Exploited Children, von Reunite International sowie der HIPRK in St. Julian’s, Malta, zu einer dritten Diskussionsrunde über die Sicherung besseren Schutzes für grenzüberschreitende Besuchsrechte zwischen Eltern und ihren Kindern und die Probleme, die sich durch eine internationale Kindesentführung zwischen den betroffenen Staaten ergeben.

Die teilnehmenden Richter und Fachleute nahmen den Fortschritt, der durch die Erklärungen zum ersten und zweiten Malta-Prozess entstanden sind, zur Kenntnis und stimmten, von den Prinzipien geleitet, die in der UN-Kinderrechtekonvention 1989 festgehalten sind, folgenden – selbstverständlich nicht bindenden – Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu:

1. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der ersten und der zweiten Malta-Erklärung werden bestätigt und von den Richtern und Experten, die dort noch nicht teilgenommen hatten, in ihrem Geist vollständig übernommen.

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