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Räumungsklage gegen die neue Lebensgefährtin des Ex-Mannes
immo aktuell 2024/2
§ 523 ABGB; §§ 828 f ABGB; § 838a ABGB; § 85 EheG
In Verfahren, die der Wahrung des Gesamtrechts dienen, ist jeder Teilhaber (Miteigentümer) allein und ohne Zustimmung der übrigen sowie ohne richterliche Ermächtigung klagebefugt. Allerdings fehlt dem Eingriff eines Dritten die Eigenmacht schon dann, wenn nur ein Teilhaber den Eingriff gestattet hat.
Sachverhalt: [1] Die Klägerin ist Eigentümerin einer Wohnung in Wien (in der Folge: Eigentumswohnung). Dabei handelt es sich um die Ehewohnung. Die Klägerin und ihr geschiedener Ehegatte (in der Folge: Ex-Mann) sind darüber hinaus je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft in Wien samt darauf errichtetem Einfamilienhaus (in der Folge: Liegenschaft oder Einfamilienhaus).
[2] Der geschiedene Ehegatte der Klägerin bewohnt das Einfamilienhaus etwa seit Jahreswechsel 2019/2020. Damals war er aufgrund einer außerehelichen Beziehung aus der Ehewohnung ausgezogen. Bereits vor diesem Zeitpunkt hielt er sich des Öfteren auf der Liegenschaft auf. Die Klägerin hielt sich nur gelegentlich dort auf. Anlässlich des Auszugs zum Jahreswechsel 2019/2020 wurde zwischen der Klägerin und ihrem Ex-Mann die zukünftige Benutzung der Ehewohnung sowie des Einfamilienhauses ni...