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Verbotene Einlagenrückgewähr an den eintretenden Neugesellschafter
1. Gewährt eine GmbH einem eintretenden Neugesellschafter zum Zweck der Finanzierung des Anteilserwerbs ein Darlehen und ist die Auskehr der Mittel nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar, liegt eine verbotene Einlagenrückgewähr vor.
2. Die GmbH hat auch gegen den Veräußerer des GmbH-Anteils (Altgesellschafter) als Empfänger der verbotenen Zahlung Anspruch auf Rückerstattung des aus Gesellschaftsmitteln stammenden Kaufpreis(teil)es. Die Nichtigkeit der Darlehensgewährung erstreckt sich auch auf den Veräußerer. Die verbotene Auszahlung an den Veräußerer ist daher nicht schuldbefreiend.
3. Die Abtretung des Rückforderungsanspruchs der GmbH gegen den Veräußerer des GmbH-Anteils zum Inkasso an den Neugesellschafter ist nicht zulässig.
4. Für die Rückzahlungspflicht nach § 83 GmbHG spielt die Erkennbarkeit des Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr keine Rolle.
6 Ob114/17h (OLG Wien 4 R 16/16b; HG Wien 34 Cg 71/15w)
Mit Abtretungsvertrag vom verkauften alle Gesellschafter, darunter auch der Kläger, ihre Geschäftsanteile an der W. GmbH (Zielgesellschaft) an die Beklagten. Auf die Anteile des Klägers entfiel ei...