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ÖBA 9, September 2018, Seite 600

Beteiligungsfinanzierung, verbotene Einlagenrückgewähr und akzessorische Kreditsicherheiten

Philipp Fidler

Beteiligungsfinanzierungen (LBO/MBO) bergen ein hohes Risiko, dass die Transaktion gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstößt (§ 52 AktG, § 82 GmbHG). Betrifft das verbotswidrige Rechtsgeschäft den Kreditvertrag der Gesellschaft mit dem Kreditgeber, auf den der Verstoß durchschlägt, stellt sich die Frage nach dem Schicksal akzessorischer Kreditsicherheiten. Das Akzessorietätsprinzip würde nach dem Entfall der Sicherheit verlangen, teilweise wird diese Konsequenz in Lehre und Judikatur aber mit unterschiedlichen Begründungen vermieden. Die wirtschaftliche Bedeutung der Frage rechtfertigt eine ausführliche Untersuchung unter Einschluss der Rechtsposition des Sicherungsgebers.

Equity financing (LBO/MBO) bears the risk of contravening the principles of capital maintenance. If a loan agreement between the company and the lender actually infringes relevant regulations, the question arises which consequences this might have for any collateral credit security. The so-called “accessory principle”, which is applicable according to Austrian and German Law, would ask to offset the collateral. However, the jurisdiction of the Austrian Supreme Court and the legal doctrine are anxious to avoid this result, and...

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