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ASoK 2, Februar 2019, Seite 75

Adaption der Entsende-Richtlinie

Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, ABl L 173 vom , S 16.

Die Adaption der Entsende-Richtlinie, deren Umsetzung in nationales Recht bis Ende Juli 2020 zu erfolgen hat, sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:

  • Die bisherige Einschränkung, dass die Richtlinie hinsichtlich der allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge nur für die Baubranche verpflichtend umzusetzen ist, entfällt. Zukünftig müssen sich die aus Gesetz oder aus solchen Tarifverträgen ergebenden Schutzbestimmungen für alle Branchen umgesetzt werden.

  • Hinsichtlich der für alle (auch kurzfristige) Entsendungen zu beachtenden Aspekte des harten Kerns der Beschäftigungsbedingungen des Aufnahmemitgliedstaates wurde der Begriff „Mindestlöhne“ durch den Begriff „Entlohnung“ ersetzt. Es ist daher die gesamte Lohnstruktur, die sich aus den angeführten Rechtsquellen des Aufnahmemitgliedstaates verbindlich ergibt, beachtlich. Entsendungszulagen zählen in diesem Zusammenhang im Zweifelsfall (wenn sich aus den auf das Dienstverhältnis anzuwendenden Rechtsvorschriften nichts...

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