Mehrwertsteuer und Schadenersatz
1. Aufl. 2023
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S. 1166. Mögliche Auswirkungen der Entscheidungen auf die nationale Rechtsprechung
6.1. Einleitung
Wie in Kapitel 5 erörtert, legte der EuGH Art 2 Abs 1 MwStSystRL seit seiner Entscheidung in der Rs Air France-KLM in Vorabentscheidungsersuchen zu Ersatz- oder Ausgleichszahlungen, die die Kunden aufgrund der ihnen zuzurechnenden Vertragsbeendigungen zu zahlen hatten, im Sinne einer verkehrsteuerrechtlichen Betrachtungsweise aus. Hierbei stellte der Gerichtshof insb auf das bei Vertragsabschluss erworbene Erfüllungsrecht des Leistungsempfängers sowie die Höhe der Ersatzzahlung und das damit verbundene (angebliche) Fehlen eines Schadens des Leistenden ab.
Fraglich ist, ob die Entscheidungen in den Rs Air France-KLM, MEO, UniCredit Leasing und Vodafone Portugal nur bei Fällen mit sehr ähnlichen Sachverhalten Veränderungen in der umsatzsteuerlichen Beurteilung nach sich ziehen werden. Die og Entscheidungen könnten jedoch auch eine größere Reichweite haben und zu einem gänzlichen Umdenken bei der mehrwert- bzw umsatzsteuerlichen Behandlung von Entschädigungen, Ersatzzahlungen, Schadenersatz etc führen. Zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellungen werden die Ergebnisse der Judikaturanalyse i...