Bindungswirkungen zwischen Verfahren
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Einleitung und Abgrenzung
Die Bindungswirkung verwaltungs- und verfassungsgerichtlicher Entscheidungen lässt sich zum einen aus einer theoretischen Konzeption ableiten, in der sie aus der materieller Rechtskraft erfließt und bisweilen mit der „Verbindlichkeit“ oder „Normativität“ gleichgesetzt wird. Sie ergibt sich zum anderen aber auch aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften, in denen die Konsequenzen verwaltungs- und verfassungsgerichtlicher Entscheidungen eine nähere Regelung erfahren. Im Rahmen dieses Beitrages soll ein Schlaglicht auf diese Festlegungen des Gesetzgebers und die daraus von der Rechtsprechung getroffenen Ableitungen geworfen werden, um daran anschließend und darauf aufbauend weitere allgemeine Folgerungen für die Bindung gerichtlicher Entscheidungen im fortgesetzten Verfahren zu erörtern.
Entsprechend dem Thema des Beitrages liegt das Hauptaugenmerk dabei auf den Wirkungen gerichtlicher Entscheidungen im „fortgesetzten Verfahren“, wovon die Fragen zu trennen sind, welche faktischen Konsequenzen eine (stattgebende oder abweisende) gerichtliche Entscheidung nach sich zieht und welche Implikationen eine gerichtliche S. 260Entscheidung für andere Verfahren zeitigt. Ein ...