Bindungswirkungen zwischen Verfahren
1. Aufl. 2023
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S. 1161. Einleitung
Die Bindungswirkung zwischen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren ist zwar weder im AVG noch im VStG ausdrücklich geregelt, sie ergibt sich aber aus der Rechtskraft. Die Frage der wechselseitigen Bindung an verwaltungsbehördliche bzw verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Administrativverfahren einerseits und im Verwaltungsstrafverfahren andererseits stellt sich in allen jenen Konstellationen, in denen sowohl ein Administrativ- als auch ein Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt wird und die Entscheidung in dem einen Verfahren an der Entscheidung in dem jeweils anderen Verfahren anknüpft.
Im Straßenverkehr kann beispielsweise der Fall eintreten, dass eine Person eine Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) begeht, die auch zur Entziehung der Lenkberechtigung nach dem Führerscheingesetz (FSG) führt. Der Führerschein ist zum Beispiel zu entziehen, wenn jemand stark alkoholisiert ein Fahrzeug lenkt oder mit einem Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschreitet. In solchen Fällen kommt es zu zwei Verfahren: Zum einen wird im Rahmen eines Administrativverfahrens über die Entziehung einer Lenkberechtigung entschieden, z...