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BFGjournal 6, Juni 2011, Seite 235

Gebührenpflicht einer Eingabe an die „Polizeiinspektion“

Hedwig Bavenek-Weber

An die Polizeiinspektion wurde ein Ersuchen um Herstellung und Übersendung einer Aktenkopie gerichtet. Die Polizeiinspektion teilte daraufhin den derzeitigen Stand der Angelegenheit mit. Mit der Begründung, die Polizeiinspektion sei kein Organ einer Gebietskörperschaft, wurde die Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 GebG in Höhe von 13,20 Euro nicht entrichtet. Der UFS wies die Berufung ab, da Organ der Gebietskörperschaft nicht nur der einzelne der Polizeiinspektion zugeordnete Beamte, sondern stets die betreffenden Behörden und Ämter und die sie vertretenden Personen sind. Auch eine Eingabe, die sich direkt an die Polizeiinspektion wendet, ist gebührenpflichtig ( RV/0769-W/09).

Hedwig Bavenek-Weber

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