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Keine betriebliche Veranlassung einer Kreditverbindlichkeit i. Z. m. vor dem Einbringungsstichtag getätigter fremdfinazierter Barentnahme
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Keine betriebliche Veranlassung einer
Kreditverbindlichkeit i. Z. m. vor dem
Einbringungsstichtag getätigter fremdfinanzierter
Barentnahme | |
Der Fall
Strittig war, ob die Regelung, wonach die mit einer Kreditaufnahme zur Finanzierung auf den Einbringungsstichtag rückbezogener Barentnahmen gem. § 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG verbundenen Aufwandszinsen abzugsfähige Betriebsausgaben der übernehmenden Körperschaft darstellen, auch auf Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit (unmittelbar) vor (!) dem Einbringungsstichtag getätigten baren Entnahmen i. H. v. 2 Mio Euro, die über das laufende Kontokorrentkonto finanziert wurden, anzuwenden ist.
Die Kommanditisten einer GmbH & Co KG (Bilanzstichtag 28. 2.) hatten bereits am 25. ...