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BFGjournal 4, April 2009, Seite 123

UFS und Vorsteuerabzug aus Rechnungen

Barbara Wisiak

In der Literatur wird heftig darüber diskutiert, ob einem gutgläubigen Erwerber der Vorsteuerabzug aus Rechnungen zusteht, die nicht den Formerfordernissen des § 11 UStG entsprechen. Der UFS hat diesem Ansinnen in zahlreichen Entscheidungen mit guten Gründen eine Absage erteilt, wobei er sich nicht nur auf die Rechtsprechung des VwGH stützt, sondern sich zum Teil auch intensiv mit dem Gemeinschaftsrecht auseinandersetzt. Von den Sachverhalten her hätte der UFS allerdings den größten Teil der Fälle auch mit der Begründung einer Kenntnis vom Steuerbetrug entscheiden können. Im Folgenden soll die Rechtsprechung dargelegt und mögliche Weiterentwicklungen aufgezeigt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Abzugsfähig ist gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an den Empfänger gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und Leistungen. Auch Art. 178 lit. a der MwStSyst-RL verlangt, dass der Unternehmer für Zwecke des Vorsteuerabzugs eine gemäß den Art. 238, 239 und 240 ausgestellte Rechnung besitzen muss, wobei die Rechnungsmerkmale des UStG und der MwStSyst-RL inhaltlich deckungsgleich sind. Unterschiede ergeben sich nur in zeitlicher Hinsicht, weil die Rechnungsmerkmale durch die Rechn...

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