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Strafbarkeit wirtschaftlich unvertretbarer Kreditvergabe
Auswirkungen des „Styrian Spirit“-Urteils des OGH auf die Gewährung von Sanierungskrediten?
In jüngerer Zeit muss sich der OGH vermehrt mit dem Straftatbestand der Untreue gem § 153 StGB befassen. Es ist klar die Tendenz zu einer schärferen Anwendung dieses – immerhin mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren im Qualifikationsfall bedrohten – Delikts zu erkennen, was von der Fachwelt mit einiger Besorgnis beobachtet wird. Zu lesen ist etwa: „Die Strafbestimmung ufert aus“, „Damoklesschwert über jedem Manager“ oder „Gericht fasst den Begriff der Untreue auffallend weit“. Im Folgenden sollen die Auswirkungen des viel beachteten Styrian Spirit-Urteils des OGH auf die Gewährung von Sanierungskrediten untersucht werden.
I. Der Untreuetatbestand gemäß § 153 StGB
Strafbare Untreue iSd § 153 StGB verlangt folgende Tatbestandsmerkmale:
1. Tatsubjekt (Befugnisträger)
Täter der Untreue ist, wer eine durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, hat. § 153 StGB stellt ein sog Sonderdelikt dar, welches grundsätzlich nur von einem intraneus als Alleintäter begangen werden kann, dh von einer Person, die diese tatbestandsmäßige Befugnis hat. An diesem „unrechtsgeprägten“ Sonderdelikt können sich gem §§ 12, 14 StGB auch extranei beteiligen. Hier interessiert im Weit...