Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Tarifermittlung bei ausländischen Einkünften - unterschiedliche Berücksichtigung der EuGH-Judikatur
Auslandsbezug zur Schweiz (oder zu einem EWR-Mitgliedsstaat
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Auslandsbezug zur Schweiz (oder zu einem EWR-Mitgliedstaat) | |
-F/06 |
Der Fall
Ein in Österreich unbeschränkt steuerpflichtiges Waisenkind bezog 2005 zwei Renten aus der Schweiz, wo sein verstorbener Vater als Grenzgänger beschäftigt gewesen war. Hinsichtlich der AHV-Rente von der Schweizerischen Ausgleichskasse steht Österreich das (volle) Besteuerungsrecht gemäß Art. 18 i. V. m. Art. 23 Abs. 1 DBA Schweiz zu. Hingegen ist die von der Kantonalen Lehrerversicherungskasse bezogene Rente gem. Art. 19 i. V. m. Art. 23 Abs. 1 und 2 DBA Schweiz in Österreich – unter Progressionsvorbehalt – von der Einkommensteuer freizustellen. Das Finanzamt veranlagte die Steuerpflichtige zur Einkommensteuer, wobei es den auf die steuerpflichtige Rente entfallenden Pensionistenabsetzbetrag vor der Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes in Abzug brachte. Im Rechtsmittelweg beantragte die Berufungswerberin den ungekürzten Ansatz des Absetzbetrags.
Die Entscheidung
Der UFS wies die Berufung als unbegründet ab. Dabei wurde ein Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz, BGBl. III Nr. 133/2002, zusammengefasst mit folgenden Erwägungen verneint: Im Verhältnis zur Schweiz seien zwar aufgrund des Freizügigkeitsabkommens...