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GesRZ 3, Juni 2014, Seite 141

Derivate und Beteiligungstransparenz

Zur novellierten Transparenzrichtlinie

Martin Winner

In das Zentrum der rechtspolitischen und -dogmatischen Diskussion über die Beteiligungspublizität sind in den letzten Jahren Derivate gerückt. Sie wurden jüngst in Österreich neu geregelt; freilich kann diese Neuregelung wegen neuer Entwicklungen im europäischen Recht nicht in allen Bereichen Bestand haben. Dieser Beitrag stellt die zukünftige europäische Rechtslage vor, untersucht sie kritisch und gibt erste Hinweise für die Umsetzung.

I. Einleitung

Die Beteiligungstransparenz nach §§ 91 ff BörseG soll nicht nur die derzeit geltenden Machtverhältnisse bei einer börsenotierten Gesellschaft sichtbar machen, sondern ist auch ein wichtiges Instrument, um möglichst frühzeitig den Aufbau von Paketen und damit auch etwaige Übernahmeabsichten zu erkennen. Einerseits besteht ein offenkundiges Interesse des Marktes an einer möglichst frühen Offenlegung von Veränderungen der Beteiligungsstruktur; andererseits ist genau dies für Erwerber mit oder ohne allfälligen Übernahmeabsichten nachteilig, weil nach der Offenlegung der heimliche (und billige) Aufkauf von Aktien über den Markt erschwert oder gar unmöglich wird. Deswegen ist für potenzielle Bieter der Versuch naheliegend, unter Ausschöpfung sämtlicher Mögli...

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