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GesRZ 4, August 2020, Seite 228

Regulatory Sandbox für Finanz-Start-ups

Wie in dieser Rubrik berichtet, sieht das Regierungsprogramm im Bereich Kapitalmarkt die Einrichtung einer regulatory sandbox vor, in deren Rahmen konzessionspflichtige Finanz-Start-ups ihr Geschäftsmodell in enger Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und auf dieser Basis eine Konzession erwerben können (vgl Th. Barth/Natlacen, GesRZ 2020, 3). Der National- und der Bundesrat haben das entsprechende Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird, BGBl I 2020/89, nun beschlossen. Der neue § 23a FMABG tritt mit in Kraft.

Die regulatory sandbox soll ein Aufsichtskonzept bieten, welches den Test innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ermöglicht. Dadurch sollen Innovationen begünstigt und der Standort Österreich gestärkt werden. Wesentlich sei aber, dass es durch den Einsatz der regulatory sandbox zu keiner Herabsetzung der regulatorischen bzw aufsichtsrechtlichen Anforderungen kommen dürfe.

Gem § 23a FMABG hat die FMA eine regulatory sandbox einzurichten. Unternehmen, die Finanzdienstleistungen iZm den in § 2 Abs 1 bis 4 FMABG angeführten Bundesgesetzen (dabei handelt es sich um die Banken-, Versicherungs-,...

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