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ISR 09, September 2020, Seite 315

Die Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen – Überlegungen zu ausgewählten Kennzeichen

Christian Engelen

Mit Einführung der §§ 138d ff. AO haben Steuerpflichtige und ihre Berater ihr Handeln daraufhin zu überprüfen, ob eine mitteilungspflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltung vorliegt. Insbesondere die für die Mitteilungspflicht entscheidenden Kennzeichen sind aber in vielen Fällen stark auslegungsbedürftig und alles andere als intuitiv verständlich. Vor diesem Hintergrund ist es Zielsetzung dieses Beitrags, dem Rechtsanwender praktische Überlegungen an die Hand zu geben, um seinen Mitteilungspflichten in sachgerechter Weise nachkommen zu können.

With the introduction of § 138d ff. General Tax Code, taxpayers and their advisors have to check their actions to determine whether there is a reportable cross-border tax arrangement. In particular, however, the hallmarks that are essential for the duty to report are in many cases highly open to interpretation and anything but intuitively understandable. Against this background, the aim of this contribution is to provide the user of the law with practical considerations in order to be able to meet his reporting obligations in an appropriate manner.

I. Einleitung

Die Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind da. Spätestens ab...

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