Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neue Sichtweise des BFH zur Sperrwirkung – was ist fremdüblich und was nicht?
Der BFH hat mit Urt. v. (BFH v. – I R 73/16) seine Rechtsprechung bzgl. der Sperrwirkung von Art. 9 OECD-MA gegenüber § 1 AStG aufgegeben. Der BFH zählt den Verzicht auf eine Darlehensbesicherung bei konzerninternen grenzüberschreitenden Darlehen zu den nicht fremdüblichen „Bedingungen“ i.S.d. § 1 AStG. Die außerbilanzielle Korrektur der Abschreibung einer Darlehensforderung durch § 1 AStG wird auch nicht durch Art. 9 OECD-MA gesperrt, da die fehlende Besicherung auch dort zu den „Bedingungen“ zählt, so dass eine Korrektur der Abschreibung nach neuer Auffassung des ersten Senats des BFH auch nach den Vorgaben der DBA nicht eingeschränkt ist. Der BFH hat diese Rechtsprechungsänderung jüngst mit Urteilen vom – I R 51/17 und I R 81/17, bestätigt. Der vorliegende Beitrag soll die einschneidende Rechtsprechungsänderung nachvollziehen und kritisch untersuchen.
With its decision, dated 27 February 2019 the German Supreme Tax Court has revised its standing opinion regarding the restriction of sec 1 of the German Foreign Tax Code (FTC) through Art. 9 of the OECD Model Tax Convention. The Tax Court considers a waiver of a loan collateralisation in the case of int...