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Auch bei einem weiterhin bestehenden deutschen Besteuerungsrecht an Anteilen i.S.d. § 17 EStG kann die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG ausgelöst werden
isr.2019.08.i.0293.01.e
AStG § 6 Abs. 1 Satz 2; DBA-USA Art. 13 Abs. 2b
1. Die Regelung des § 6 AStG erfordert weder einen Ausschluss noch eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an Anteilen i.S.d. § 17 EStG.
2. Auch bei Anteilen an einer durch inländischen Grundbesitz bestimmten Kapitalgesellschaft wird die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG nicht durch ein weiter bestehendes deutsches Besteuerungsrecht an den Anteilen verhindert.
3. Bei einer teilentgeltlichen Übertragung auf einen nicht unbeschränkt Steuerpflichtigen ist für den unentgeltlichen Teil der Übertragung § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG zu prüfen.
4. Die Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG ist nicht durch Art. 3 GG oder Art. 24 DBA-USA 2006 gesperrt.
FG Köln Urt. - 15 K 2159/15
Das Problem: Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG stellt den wesentlichen Teil der Entstrickungsregelungen im steuerlichen Privatvermögen dar. Durch § 17 Abs. 5 EStG wird die Regelung ergänzt. Während es bei letzterer Vorschrift die „Verlegung des Sitzes oder des Orts der Geschäftsleitung der Kapitalgesellschaft in einen anderen Staat“ ist, die den Tatbestand auslöst, erfasst § 6 AStG in seinem Grundtatbestand die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflich...