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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehens-forderung
isr.2019.07.i.0245.01.e
AStG i.d.F. des StVergAbG§ 1 Abs. 1, § 1 Abs. 4; KStG § 8b Abs. 3 Satz 3; WÜRV Art. 31 Abs. 1; OECD MustAbk Art. 3 Abs. 2, Art. 9 Abs. 1; DBA-Belgien 1967 Art. 3 Abs. 2, Art. 9LsAnfangAmtlich
1. Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen (Bestätigung des Senatsurteils des BFH v. – I R 24/97, BFHE 184, 482 = BStBl. II 1998, 573, unter II.2.).
2. Der Topos des sog. Konzernrückhalts beschreibt lediglich den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen der Unternehmensverflechtung und bringt die Üblichkeit zum Ausdruck, innerhalb eines Konzerns Kreditansprüche nicht wie unter Fremden abzusichern (insoweit entgegen Senatsurteile des BFH v. – I R 29/14, BFHE 250, 386 = BStBl. II 2016, 258, und des BFH v. – I R 24/97, BFHE 184, 482 = BStBl. II 1998, 573, unter II.3.d).
3. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen „Bedingungen“ i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt...