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Unbeschränkte Steuerpflicht bei inländischem Wohnsitz trotz Lebensmittelpunkts im Ausland
isr.2019.05.i.0157.01.e
EStG § 1 Abs. 1 Satz 1; AO § 8; DBA-Rumänien 2001 Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2
NV: Die Tatsache, dass ein Steuerpflichtiger neben einem inländischen Wohnsitz auch einen solchen im Ausland hat, schließt die unbeschränkte Steuerpflicht auch dann nicht aus, wenn der ausländische Wohnsitz den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen begründet.
BFH Urt. - I R 74/16
Das Problem: Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht des § 1 Abs. 1 EStG führt zur Erfassung des Welteinkommens nach § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG (H 1a EStH „Allgemeines“). Der deutsche Steueranspruch ist damit grundsätzlich auf die Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG gerichtet, unabhängig davon, wo die Einkünfte erzielt werden. Dies steht im Gegensatz zu der vom Objektsteuerprinzip bestimmten beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG), die den deutschen Steueranspruch auf die Erfassung der inländischen Einkünfte des § 49 EStG beschränkt (BFH v. – I R 76/14, BStBl. II 2017, 704 = FR 2017, 978). Eine Zwischenform zwischen beiden Grundformen der persönlichen Einkommensteuerpflicht können beschränkt Steuerpflichtige unter restriktiven Tatbestandsbedingungen (Weiss, IWB 2017, 746) durch einen Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG erreichen.
Als zweite Prüfungsebene – nach der Feststellung des nati...