Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ISR 1, Jänner 2019, Seite 5

Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in der Schweiz auftretenden Chorsängers – „Nichtrückkehrtage“ von Grenzgängern

Michael Kempermann

isr.2019.01.i.0005.01.e

DBA-Schweiz 1971/2010 Art. 15a Abs. 2 Satz 2, Art. 17 Abs. 1 Satz 1; AO (i.d.F. des JStG 2010) § 2 Abs. 2; KonsVerCHEV § 9 Abs. 1; GG Art. 80 Abs. 1

1. Das Mitglied eines Opernchors ist „Künstler“ i.S.v. Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/2010.

2. Das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats nach Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/2010 umfasst auch die Vergütungsteile, welche dem Künstler für die Mitwirkung an Proben gezahlt werden, die der Vorbereitung der Auftritte vor Publikum dienen.

3. Für die Berechnung der „Nichtrückkehrtage“ gem. Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2010 spielt es auch für die Veranlagungszeiträume vor 2015 keine Rolle, ob der Arbeitnehmer in dem betreffenden Kalenderjahr für einen oder für mehrere Arbeitgeber tätig gewesen ist (entgegen BStBl. I 1994, 683, und vom , BStBl. I 2015, 22).

4. Eine Übereinkunft zwischen den deutschen und den Schweizer Steuerbehörden (hier: Konsultationsvereinbarung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Art. 15a DBA-Schweiz 1971 i.d.F. des Änderungsprotokolls vom , BGBl. II 1993, 1888, BStBl. I 1993, 928) binde...

Daten werden geladen...