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Homeoffice und Kurzarbeit aufgrund der COVID-19-Pandemie – die steuerlichen Auswirkungen auf grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer und die Antwort der Finanzverwaltung
Eine erhöhte Anzahl von Homeoffice-Tagen aufgrund der COVID-19-Pandemie hat in einer Vielzahl von Fällen Einfluss auf die Frage, welchem DBA-Vertragsstaat das Besteuerungsrecht für die Arbeitnehmer-Einkünfte zugewiesen wird. Um potentielle Belastungen abzumildern, hat Deutschland mit bislang fünf angrenzenden Staaten zeitlich begrenzte Konsultations- bzw. Verständigungsvereinbarungen abgeschlossen. Diese Regelung ermöglichen es grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern, von einer Tatsachenfiktion Gebrauch zu machen. Homeoffice-Tage, an denen der Arbeitnehmer seinen Arbeitslohn weiterhin bezieht, können als Tage, die in dem Vertragsstaat verbracht wurden, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ausgeübt hätte, fingiert werden. Die Möglichkeit einer doppelten Nichtbesteuerung wird vermieden, indem insbesondere sichergestellt wird, dass der Arbeitnehmer die Regelung konsistent in beiden Vertragsstaaten anwendet und dass er sich bei Gebrauch der Fiktion mit der tatsächlichen Besteuerung im fiktiven Tätigkeitsstaat einverstanden erklärt. Die überwiegende Anzahl der von Deutschland mit angrenzenden Staaten abgeschlossenen DBA gibt a...