zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ISR 1, Jänner 2019, Seite 1

Anmerkung zum Wirtschaftliche Gründe für den Abschluss eines Geschäfts unter nicht „fremdüblichen Bedingungen“

Stephan Rasch

Das BMF hat auf die EuGH-Entscheidung Hornbach-Baumarkt (, ECLI:EU:C:2018:366) mit einem Schreiben ( – DOK 2018/0985275) reagiert. Der Inhalt des BMF-Schr. wird abgedruckt und mit kurzen Anmerkungen zu den Konsequenzen für die Praxis ergänzt.

On 31 May 2018, the Court of Justice of the EU (CJEU) issued its judgment in Hornbach-Baumarkt (C-382/16). On 6 December 2018, the German Federal Ministry of Finance (BMF) published a letter dealing with the consequences from the tax authorities’ perspective. In this article the content of the letter is reprinted aligned with a brief analysis of the consequences in practice.

I. Inhalt des

Das BMF hat auf die EuGH-Entscheidung Hornbach-Baumarkt mit im Folgenden aufgeführten Schr. reagiert:

Wirtschaftliche Gründe, die den Abschluss eines Geschäfts unter nicht ‚fremdüblichen Bedingungen‘ rechtfertigen –

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG Folgendes:

Der

Daten werden geladen...