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ISR 11, November 2018, Seite 404

Betriebsstätte und AOA

Dietmar Gosch

Jahrzehntelang gab es weitgehend unverändert den sog. Betriebsstättenerlaß des BMF. Orientierte man sich an diesem, hatte man im Großen und Ganzen Gewißheit bei einschlägigen Sachverhalten und Gestaltungen, nur hin und wieder gestört durch „Sperrfeuer“ seitens der Rechtsprechung, etwa bei der aufgegebenen „Lehre von der finalen Entnahme“. Diese Gewißheit ist durch die Änderungen des AOA und im Konzert damit des OECD-MA und des AStG ins Rutschen geraten. Der Beitrag geht dem im einzelnen nach, den alten wie den neuen Grundsätzen, vor allem aber der Frage, ob und inwieweit und an welchen „Stellschrauben“ der BFH seine bisherigen einschlägigen Erkenntnisse wird überprüfen müssen.

For decades, the so-called “Utilization Decree on Permanent Establishments” by the Federal Ministry of Finance remained significant and largely unchanged. As a landmark, it provided substantial assurance for the taxation of relevant circumstances and arrangements which was occasionally hindered by a barrage of judgments, such as the rejection of the “Theory of the Final Withdrawal of Assets”. This assurance has shrunk considerably due to the changes in the Authorized OECD Approach and, consequently, the OECD M...

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