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ISR 10, Oktober 2018, Seite 370

Lösungen der OECD/G20 und Europäischen Kommission zur Besteuerung der Digital Economy – Eine kritische Auseinandersetzung

Lars Junkers

Sowohl die OECD als auch die EU-Kommission haben sich abermals im Rahmen des BEPS-Projektes mit der Besteuerung von digitalen Leistungen befasst. Kurz nacheinander (jeweils im März 2018) haben beide Organisationen ihre Arbeiten zu diesem Thema veröffentlicht. Während die OECD noch abstrakte Empfehlungen ausspricht, wie die Besteuerung von digital tätigen Unternehmen erfolgen könnte, bestehen von Seiten der EU-Kommission bereits konkrete Richtlinienvorschläge. Beide Unternehmen sehen in der Nutzerdatenerhebung einen erheblichen Beitrag zur Wertschöpfung der Unternehmensprodukte und Unternehmensgewinne. Ob diese Ansicht zutreffend ist, darf zumindest kritisch hinterfragt werden; volkswirtschaftlich sinnvoll wäre vielmehr die Unterstützung von Entwicklern durch die EU. Die EU sieht zunächst die Möglichkeit der Implementierung einer wirtschaftlichen signifikanten Präsenz, die zusammen mit der GKKB eingeführt werden könnte. Aus diesem Grund ist eine Umsetzung bereits unwahrscheinlich. Die Digitalsteuer knüpft an die Nutzerdatenerhebung an wirkt daher nur selektiv. Zudem weist die Digitalsteuer sowohl Merkmale einer direkten als auch auch einer indirekten Steuer auf. Weiterhin definieren...

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