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ISR 04, April 2019, Seite 125

Die Zurechnung immaterieller WG vor dem Hintergrund der BsGaV und der VWG BsGa

Lars Junkers

Durch Inkrafttreten des AmtshilfeRLUmsG vom wurde die Anwendung des Authorised OECD Approach (AOA) in innerstaatliches Recht umgesetzt. Der neu geschaffene § 1 Abs. 5 AStG fingiert dazu die Anwendung der vollständigen Selbständigkeit von Betriebsstätten. Durch die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) soll Klarheit in Bezug auf die Zuordnung von Funktionen, Vermögenswerten, Chancen und Risiken und des Dotationskapitals geschaffen werden (so auch Begr. der VO des BR, BR-Drucks. 401/14 v. ). Zusätzlich hat das BMF am ein Schr. zur Betriebsstättengewinnaufteilung veröffentlich (VWG BsGa). Dier Beitrag soll vor diesem Hintergrund die Zuordnung von immateriellen Wirtschaftsgütern thematisieren und Anwendungsprobleme der BsGaV und VWG BsGa aufzeigen. Insgesamt wird die Regelung des AOA und der BsGaV aufgrund der Anknüpfung an die Personalfunktion im Hinblick auf digitale Geschäftsmodelle und immaterielle Wirtschaftsgüter in Zukunft vor Herausforderungen gestellt (vgl. nur Wellmann/Junkers, IStR 2017, 847; Junkers, ISR 2018, 370).

The Authorised OECD Approach (AOA) was implemented into national law by the law to implement the Mutual Assistance Directive...

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